Ihr verdammten Nebelschlussleuchten-F**!%§&$/“%
…fahrt gefälligst auch 50 km/h wenn ihr unbedingt meint die Funsel an zu machen!
…wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.
Wer es lieber offizieller hat:
Straßenverkehrs-Ordnung
Verordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38)
zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.12.2010 (BGBl. I S. 1737) m.W.v. 04.12.2010
§ 3 StVO „Geschwindigkeit„
Oder aber verständlich für alle:
Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten? (Bild.de)
…oder einfach die Nebelschlussleuchte auslassen, falls ihr schneller fahren wollt!
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