…fahrt gefälligst auch 50 km/h wenn ihr unbedingt meint die Funsel an zu machen!

…wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.

Quelle: Wikipedia-Artikel zur Nebelschlussleuchte

Wer es lieber offizieller hat:

Straßenverkehrs-Ordnung 

Verordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.12.2010 (BGBl. I S. 1737) m.W.v. 04.12.2010

§ 3 StVO „Geschwindigkeit

Oder aber verständlich für alle:

Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?  (Bild.de)

…oder einfach die Nebelschlussleuchte auslassen, falls ihr schneller fahren wollt!